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Mietrechtsreform 2012

 

In erster Linie steht die energietische Sanierung von Gebäuden im Fokus der Mietrechtsreform 2012. Den Vermietern wird durch die neue Gesetzeslage eine Modernisierung an Wohngebäuden mit dem Ziel der Einsparung von Energie - auch Primärenergie - leicht gemacht. Mieter hingegen wird die Novellierung nicht erfreuen.

Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen können mit elf Prozent der Investitionssumme auf die Jahresmiete umgelegt werden. Ob und wie sich die Maßnahmen später beim Energieverbrauch der Mieter bemerkbar machen, spielt dabei keine Rolle - es ist also unklar, ob der Mieter, der letztendlich die finanzielle Last der Sanierung trägt, am Ende nicht draufbezahlt. Zusätzlich ist er - wie bei Modernisierungen üblich - während der ersten drei Monate der (Um-)Bauarbeiten mit einer Mietminderung ausgeschlossen. Dies sorgt für weiteres Streitpotenzial zwischen Mieter und Vermieter.

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