Berlin haftet nach Sturz auf Gehweg
Bis zum Bundesgerichtshof stritten der Bezirk Pankow und eine Seniorin um Schmerzensgeld. Die 70-Jährige war an der Kreuzung Arnold-Zweig-Straße und Neumannstraße auf einem maroden Gehweg gestürzt und hatte sich dabei erhebliche Verletzungen im Gesicht sowie im Armbereich zugezogen. Der Bezirk argumentierte unter anderem, die Fußgängerin hätte die Stelle meiden und der Gefahrenzone ausweichen müssen.
Auf das Urteil des Kammergerichts, das der Seniorin Schmerzensgeld zusprach, legte der Bezirk Revision beim Bundesgerichtshof ein - ohne Erfolg. Dort wurde entschieden, dass der Bezirk seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen hat und für eine alsbaldige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustandes zu sorgen hat. Der desolate Zustand des Gehweges bestand bereits seit Jahren. Der Hinweis auf die prekäre finanzielle Lage des Bezirks ändert daran nichts.