Zweckentfremdungsverbot verzögert sich
Das von der Berliner Koalition geplante Gesetz gegen Ferienwohnungen wird sich aller Voraussicht nach verzögern. Durch das Zweckentfremdungsverbot sollen Wohnungseigentümer zukünftig daran gehindert werden, bisherigen Wohnraum in - wesentlich lukrativere - Ferienwohnungen umzuwandeln. Der Koalitionspartner CDU äußert Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf. Erst wenn Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD), der für den Gesetzentwurf verantwortlich ist, diesen abändert, ist der Koalitionspartner zur Zustimmung bereit.
Hintergrund der Auseinandersetzung sind Bedenken bei der CDU, dass auch beispielsweise Tagesmütter und Kindertagesstätten von der Neuregelung betroffen sein könnten. Diese müssten zukünftig ihre gewerblichen Tätigkeiten beim zuständigen Bezirksamt beantragen, denn ein Anspruch auf Genehmigung ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Ein weiterer Kritikpunkt der CDU liegt in der geplanten Leerstandsregelung. Ohne Genehmigung dürfe eine Wohnung zukünftig nicht länger als sechs Monate leerstehen. Das ist dem Koalitionspartner zu kurz - vor allem im Hinblick auf anstehende Sanierungen, die durchaus auch mehr Zeit in Anspruch nehmen könnten. Schätzungen zufolge existieren derzeit rund 10.000 Ferienwohnungen in Berlin, etwa 50 Prozent davon könnten illegal sein.